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   LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75   

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https://dejure.org/1975,2367
LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75 (https://dejure.org/1975,2367)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.1975 - 74 O 14/75 (https://dejure.org/1975,2367)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 1975 - 74 O 14/75 (https://dejure.org/1975,2367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages über die verwandten Schutzrechte der ausübenden Künstler; Begriff des ausübenden Künstlers nach dem Urhebergesetz; Vortrag eines wissensvermittelnden Textes im Rundfunk als eine künstlerische Leistung; Spielraum für eine ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rundfunksprecher

Papierfundstellen

  • GRUR 1976, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75
    Anders als bei der Einfügung des § 2 Abs. 2 in das LUG im Jahre 1910, war bei Erlaß des neuen Urheberrechtsgesetzes die Existenz eines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes anerkannt und in seinen Ausformungen van Rechtsprechung and Schrifttum entwickelt (daß die Sprechleistung des Klägers unter persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten Schutz genießt, hält die Kammer für nicht weiter begründungsbedürftig; vgl. z. 8. BVerfG NJW 73/891; BGHZ 27/284; BGHSt 19/325).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75
    Anders als bei der Einfügung des § 2 Abs. 2 in das LUG im Jahre 1910, war bei Erlaß des neuen Urheberrechtsgesetzes die Existenz eines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes anerkannt und in seinen Ausformungen van Rechtsprechung and Schrifttum entwickelt (daß die Sprechleistung des Klägers unter persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten Schutz genießt, hält die Kammer für nicht weiter begründungsbedürftig; vgl. z. 8. BVerfG NJW 73/891; BGHZ 27/284; BGHSt 19/325).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75
    Diese sich aus dem Gesetzeswortlaut ergebende Differenzierung ist vom Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 31. Mai 1960 (BGHZ 33/20 ff, 23 f - Figaros Hochzeit; BGHZ 33/48 ff, - Orchester Graunke) mit näherer Begründung bestätigt worden.
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

    Auszug aus LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75
    Es wurde aber einerseits der Schutz des "Vortragenden" durch ein fiktives Bearbeitungsurheberrecht nach § 2 Abs. 2 LÜG zum einen als dogmatisch verfehlt, zum anderen auch in der Ausgestaltung seiner Rechtsposition gemäß § 2 Abs. 2 LUG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshöfe (BGHZ 33/1 ff; 20 ff; 38 ff und 48 ff) als zu weitgehend empfunden.
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58

    Tonträger und Orchester

    Auszug aus LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75
    Diese sich aus dem Gesetzeswortlaut ergebende Differenzierung ist vom Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 31. Mai 1960 (BGHZ 33/20 ff, 23 f - Figaros Hochzeit; BGHZ 33/48 ff, - Orchester Graunke) mit näherer Begründung bestätigt worden.
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

    Es hat sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (GRUR 1976, 151 ff - Rundfunksprecher) gestützt und ausgeführt, daß es bei der Wiedergabe von Sprach- und Musikwerken darum gehe, ein ursprünglich als Sprache oder Musik empfundenes Werk, das zum Zwecke seiner Erhaltung in ein anderes Medium (Schrift- oder Notennotierung) übertragen worden sei, in sein ursprüngliches Medium zurückzutransponieren.
  • AG Hamburg, 24.07.2001 - 36a C 2514/00
    Sie setzt vielmehr darüber hinaus voraus, daß der Hörer mit den Ausdrucksmöglichkeiten der Sprache - unabhängig vom sachlichen Inhalt - einen Sinneseindruck empfangt, der seine Stimmung, sein Empfinden oder seine Phantasie anregt ( BGH GRUR 1981, 419, 421 - Quizmaster; vgl. auch LG Hamburg GRUR 1976, 151, 153 - Rundfunksprecher).
  • KG, 17.03.1978 - 5 U 4510/76

    Voraussetzungen für einen Urheberrechtsschutz bezüglich Showsendungen im Radio

    Auch nach Auffassung des BGH (LM Nr. 1 zu § 73 - Celestina - = GRUR 1974, 672) steht bei den in § 73 ausdrücklich genannten Vortragenden und Aufführenden des Werkes "deren künstlerische Mitwirkung außer Frage" (s. auch LG Hamburg, GRUR 1976, 151, 153).
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